Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Den Geschäftsführern kann Befugnis zum Abschluß von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter Dritter erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten von Beteiligungen als persönlich haftende Gesellschafterin an Unternehmen im Bereich der Herstellung und des Vertriebes von Kalk und Kalksandsteinen, insbesondere an der Baustoffwerke Havelland GmbH & Co. KG.