Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere die Krankenbetreuung und die Pflege alter Menschen. Die Gesellschaft dient dabei der Behandlung, Beratung und Betreuung von Menschen mit Problemen des Alters, aber auch von anderen Kranken oder sonstigen Hilfebedürftigen, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft Geschlecht oder Wohnsitz.