Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an und die Verwaltung von Unternehmen, Handel mit sowie Import und Export von Möbeln, Haushaltsausstattungen, Wohnaccessoires, Betriebseinrichtungen, elektrischen Geräten, IT Produkten, Telekommunikationsprodukten, Kunstgegenständen, Sportgeräten und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Beratungsleistungen. Tätigkeiten gemäß Handwerksordnung sind ausgeschlossen.