Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Bau, Finanzierung, Eigenkapitalbeschaffung, Verwaltung und Betrieb von Anlagen zur Nutzung regenerativer und herkömmlicher Energien sowie der Nutzung nachwachsender Rohstoffe für die Gesellschaft oder für Dritte; des weiteren der Verkauf oder die Vermietung bzw. Verpachtung der betriebsbereiten Anlagen und/oder die Veräußerung der erzeugten Energien und anderer Produkte sowie der Handel mit Energiebedarfszubehör und Anlagen.