Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Wird die Gesellschaft nur durch einen Geschäftsführer vertreten, darf dieser Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gewerbsmäßige Ausübung von Bewachungsdienstleistungen, die sich auf Leben und Eigentum fremder Personen erstrecken, insbesondere auf Personenschutz; Bewachung von Objekten, Anlagen und Einrichtungen durch Personal und/oder Technik; sämtliche Bewachungs- und Ordnungsaufgaben im Rahmen von Veranstaltungen und Ausstellungen; Durchführung von Geld-, Wert- und Belegtransporten; Durchführung von Beratungen und Schulungen für den Sicherheitsbereich Dritter; private Ermittlungen.