Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die maschinelle Produktion und die Vermarktung von Feingebäck, der Handel mit regionalen Produkten aller Art - soweit erlaubnisfrei -, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing und Vertrieb, die Herausgabe von Druckerzeugnissen sowie der Betrieb von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben.