Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle Tätigkeiten, die mit dem Betreiben einer Bau- und Möbeltischlerei zusammenhängen, insbesondere Aus- und Trockenbau, An- und Vermietung von Grundstücken, Kauf und Verkauf von Grundstücken, Handel mit Bauelementen und Baustoffen; Servicearbeiten an Haus und Garten.