Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Aufbau und die Entwicklung innovativer Konzepte zur Datenverarbeitung und das Bereitstellen von Verwaltungsdienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet der Datenverarbeitung für Altenwohn- und Pflegeheime sowie Unternehmen, die im medizinischen und/oder sozialen Bereich tätig sind.