Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung von eigenen und fremden Wasserfahrzeugen aller Art, der Betrieb und die Verwaltung von eigenen und fremden Yachthäfen, sowie die Durchführung aller Handelsgeschäfte, die der Förderung des Wassertourismus mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Unternehmensgegenstand sind ferner alle Arten der eigenen Vermögensverwaltung.Die Gesellschaft kann zu den vorgenannten Zwecken auch andere Unternehmen gründen oder erwerben oder sich an solchen beteiligen sowie Zweigniederlassun gen oder Tochtergesellschaften errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen. Dies gilt auch für Personengesellschaften und die Beteiligung als Komplementärin.