Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befugnis zum Abschluß von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter Dritter kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe sowie der Jugendhilfe. Dieser Zweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von Kindertagesstätten u. ä.