Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Fleisch- & Wurstwaren und Imbissartikeln, Vermietung von Verkaufsfahrzeugen, Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Übernahme und Vertretung sowie die Verwaltung eines Gewerbebetriebes bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung. Die Gesellschaft ist befugt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, andere Unternehmen zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen.