Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beratung, Planung und Errichtung von Elektroanlagen, Telefon-, Antennen- und Wechselsprechanlagen, sowie Alarmanlagen, Überwachungsanlagen, Computernetzwerken, Brandmeldeanlagen, Anlagen zur Industrie- und Gebäudeautomation und Energiekontrolle sowie der Vertrieb und die Vermittlung von Elektromaterial, Elektrogeräten, Telekommunikationsgeräten und Stromlieferverträgen