Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gastronomiebetrieb, Partyservice und Handel mit Lebensmitteln, Gärtnereierzeugnissen, Blumen, Obst, Genussmitteln, Souvenirs, Presseerzeugnissen, Reisebedarfsartikeln sowie Kosmetika, Aufstellung und Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit