Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen aller Marken, insbesondere mit aus dem Wirtschaftsraum der Europäischen Gemeinschaft reimportierten Fahrzeugen sowie der An- und Verkauf von Zubehörteilen für Kraftfahrzeuge aller Art; Erwerb von inländischen Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Kraftfahrzeughandels sowie alle damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Einkaufs- und Verkaufstätigkeiten, die diesen Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind