Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Heizungsanlagen, die Wartung von Heizungs- und Gasanlagen, die Herstellung und der Vertrieb von Sanitäranlagen sowie deren Wartung; Fliesen-, Platten-, und Mosaiklegearbeiten sowie weitere Leistungen, soweit sie nicht zum Bauhauptgewerbe gehören. Zum Gegenstand gehört weiter der Handel mit Sanitärartikeln, Heizungsartikeln sowie Fliesen und Zubehör sowie sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszwecke fördernder Geschäfte.