Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. der Betrieb des Verkehrslandeplatzes "Fehrbellin" sowie die damit verbundenen Aufgaben der Flugsicherung. Dazu gehören insbesondere:
a) die Entwicklung und Erweiterung des Verkehrslandeplatzes entsprechend den gesetzlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisbestimmungen,
b) die Durchführung flugsportlicher und der damit im Zusammenhang stehenden kulturellen Veranstaltungen
2. der Betrieb bzw. die Entwicklung von Dienstleistungseinrichtungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Verkehrslandeplatzes notwendig
werden.