Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art für Unternehmen, insbesondere die Übernahme von Leistungen büro- und datentechnischer Art sowie die Kontierung von Geschäftsvorfällen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, die Vermögensverwaltung für Unternehmen und natürliche Personen sowie der Handel mit Erzeugnissen im Produktionsprofil der Tochtergesellschaften.