Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Handel (Ex- und Import) mit Fliesen; der Erwerb und die Veräußerung sowie der Betrieb gastronomischer Einrichtungen, insbesonere von Restaurants; der Handel und die Vermittlung sowie der Betrieb von Reisebüros; der Handel (Ex- und Import) mit medizinischen Geräten aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtiger sowie die Organisation des Handels; Ex- und Import von Lebensmitteln