Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung und Vermittlung von Satz- und Druckleistungen, die Erstellung von Internetpräsentationen und sonstigen Produkten im Bereich neue Medien, die Verlagstätigkeit, die Erbringung von Werbedienstleistungen für Dritte sowie alle damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten