Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Herstellung von Labor- und Funktionsmustern sowie Modellen feinwerktechnischer Herkunft, Erprobung von Funktionslösungen für Baugruppen und Funktionseinheiten der Feinwerktechnik, Bau und Herstellung von Ausstellungsmustern und Modellen feinwerktechnischer Erzeugnisse und Lösungen, Bau von einfachen Vorrichtungen und Lehren sowie von Produktionshilfen, Kleinserienfertigung für spezielle Erzeugnisse der Feinwerktechnik und Elektrotechnik/Elektronik incl. Anfertigung von Einzelteilen und Baugruppen in Kleinserien