Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung und die Betreibung der Campingplätze Schook- und Siedlitz-Ablage und des Bungalowdorfes Schook Ablage. Dieses umfaßt folgende Aufgaben: An- und Abmeldung der Campingplatzbenutzer; Kassierung der Campingplatzgebühren; Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheit und Ordnung im weitesten Sinne; Kontrolle über die Einhaltung der Campingplatzordnung; Pflege und Instandhaltung der Campingplatzeinrichtungen. Weiterer Gesellschaftszweck im Falle einer Ausschreibung folgender gemeindlicher Aufgaben zur Erfüllung durch private Anbieter: Verwaltung des gemeindeeigenen Wohn- und Gewerberaumbestandes; Organisation und Durchführung des Winterdienstes; Pflege der Außenanlagen in der Gemeinde; Pflege und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung.