Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann beim Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung, der Verwaltung und Geschäftsführung bei Gesellschaften, die sich mit der Herstellung, dem Vertrieb, der Be- und Verarbeitung von Asphalt, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Abdichtungsarbeiten und Betonsanierung und damit verwandten Tätigkeiten befassen