Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Haus-Grundbesitz und Wohnungseigentums-Verwaltung eigener Immobilien und für Dritte (Fremdverwaltung), Hausmeisterservice, sofern keine Arbeiten damit verbunden sind, die einer Eintragung in die Handwerksrolle bedürfen