Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Hausmeistertätigkeiten; Schlüsseldienste; Ankauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken; Schlüsselfertige Errichtung von Ein- und/oder Mehrfamilienhäusern durch Dritte auf eigenen, fremden, in Gemeinschaft oder Gesellschaft mit anderen erworbenen Grundstücken auf eigene oder fremde Rechnung, die Sanierung durch Dritte von eigenen, fremden, in Gemeinschaft oder Gesellschaft mit anderen erworbenen Altobjekten auf eigene oder fremde Rechnung, der Verkauf sowie die Vermietung der Objekte oder einzelner Eigentumswohnungen; Maurerhandwerk; Zimmereihandwerk; Fliesenlegerarbeiten