Ist ein Gechäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Erwerb und die Bebauung von Grundstücken, wobei die Bauleistungen ausschließlich durch Dritte aufgrund von Werkverträgen erbracht werden sowie Reinigungsarbeiten nach Hausfrauenart. Geschäfte gemäß § 34 c GewO sind ausgeschlossen. Betrieb von Transportgeschäften und Erbringen von Logistikleistungen einschließlich aller damit verbundener Nebengeschäfte die für die Geschäftstätigkeit nützlich sind. Insbesondere der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Dienstleistungen.