Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Kebab-Produkten,wie z. B. Döner-Kebab-Sorten sowie die Herstellung und der Vertrieb von weiteren u. a. aus Fleisch hergestellten Produkten wie Fleisch-Spieß. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens der Fleischgroßhandel sowie der Handel und Vertrieb vom Imbissbedarf. Ein Betrieb von Imbissstätten findet nicht statt.