Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kauf und Verkauf von Rechten über den Abbau, Kauf und Verkauf von Mutterboden, Sand und Kies und sonstigen Erdreichs und Abbau, Kauf und Verkauf von Mutterboden, Sand und Kies und sonstigen Erdreichs, sowie Durchführung von Abbruch- und Tiefbauarbeiten sowie Aufarbeitung von Altbaustoffen und deren Vertrieb, sowie Transport von Gütern im Werksverkehr