Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Instandhaltung von Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen, der Handel und die Vermietung dieser, Reifenservice, der Handel mit technischen Gasen, Ölen, Ersatzteilen, Zubehör und die Lohnarbeit auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft sowie des Umweltschutzes, Vertrieb und Produktion von alternativen Kraft- und Schmierstoffen