Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes sowie Übernahme der Geschäftsführung von Grundstücksgesellschaften. Tätigkeiten nach § 34 c GewO sind ausgeschlossen. Der Gesellschaftszweck umfasst ferner die Übernahme und Durchführung von Gebäudeserviceleistungen aller Art, insbesondere Hauswarttätigkeiten einschließlich Hausreinigungs- und Gartenpflegearbeiten sowie Ingenieurleistungen für Instandsetzungs- und Umbauarbeiten einschließlich Schönheitsreparaturen, ohne dass selbst handwerkliche Arbeiten ausgeführt werden sollen.