Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufzucht von Rindern und Schweinen, Grünlandbewirtschaftung und sämtliche Tätigkeiten, die mit dem Betreiben eines landwirtschaftlichen Betriebes in Zusammenhang stehen. Zum Gegenstand gehört ferner die Vermietung von Gästezimmern und das Betreiben eines Veranstaltungsraumes sowie die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, und der Betrieb einer Reitanlage, insbesondere der Betrieb eines Pensionsstalles und Pferdezucht sämtlich unter Ausschluß genehmigungspflichtiger Tätigkeiten