Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobilienmanagement, Instandsetzung und Bau eigener Immobilien, Ankauf und Verkauf von Immobilien, Hausverwaltung für Eigen- und Fremdimmobilien, Handel aller Art, Unternehmensbetreuung, Agrarwirtschaft, Pflanzenzucht und Forstwirtschaft. Alles was diesem Zweck dienlich ist, ist erlaubt. Dazu dienen auch der Erwerb und der Verkauf von entsprechenden Geräten und Teilprodukten. Der Anbau und Verkauf von Pflanzen jeglicher Art. Der Kauf und Verkauf aller für den Gesellschaftszweck notwendigen Geräte. Für diesen Zweck ist es auch erlaubt, eigene Geschäfte und Niederlassungen zu eröffnen.