Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie die Vorbereitung, Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene bzw. fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerber, Mieter, Pächter und sonstigen Nutzungsberechtigten, Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte