Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung für eine Kommanditgesellschaft, welche sich mit Erwerb, Bebauung, Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten beschäftigt, soweit dies genehmigungsfrei nach § 34 c Gewerbeordnung ist, und dabei insbesondere die Verwaltung des von der Augen-Tagesklinik Groß-Pankow, Pankeweg 15, genutzten Grundbesitzes übernehmen soll, wobei die Kontinuität der medizinischtechnischen Nutzungs- und Funktionszusammenhänge als Augenklinik zu fördern und zu bewahren ist