Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Geschäftsbesorgung für Dritte im Bereich der Windenergie. Daneben können Haftungsverpflichtungen an anderen Gesellschaften gegen Entgelt eingegangen und Lehr- und Schulungsaufträge aller Art ausgeführt werden.