Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Betrieb eines Freizeitzentrums mit Fitness- und Kraftsportgeräten; die Durchführung von medizinisch empfohlenen Gesundheitssportübungen; der Betrieb von Saunen und Solarien, Massage und Kosmetik; der Verkauf von Sportartikeln sowie aller damit verbundenen Nebentätigkeiten; insbesondere der Ausschank von nichtalkoholischen Getränken; Verkauf von Nahrungsergänzungen sowie die Übernahme von und die Beteiligung an anderen Unternehmen