Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Nutzung, Verwaltung und Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, der Vertrieb von Häusern, Bauberatung, Bauprojektierung und Finanzierung einschließlich Hausverwaltung und generalübernehmende Bauleistungen und Bauträgerleistungen