Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluß von Immobiliengeschäften, insbesondere Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, von gewerblichen Räumen, Wohnungen und Darlehen, Vermittlung von Abschlüssen und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluß zum Erwerb von öffentlich ausgegebenen Anteilscheinen von Investmentanteilen, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben für fremde und eigene Rechnung