Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf sowie An- und Weitervermietung von Immobilien aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und der An- und Verkauf von Waren aller Art insbesondere Trockenfrüchten aller Art sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren.