Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten aller Art, einschließlich der Wärmedämmung und der Betonsanierung, die Erstellung von Farb- und Gestaltungskonzeptionen sowie der Handel mit Farben, Lacken und Tapeten und die Vermittlung von Aufträgen. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher Art - einen entsprechenden Beschluß der Gesellschaftsversammlung vorausgesetzt - beteiligen und auch solche erwerben. Die Gesellschaft kann unter derselben Voraussetzung Zweigniederlassungen errichten.