Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Glas- und Gebäudereinigung. Die Gesellschaft darf alle Leistungen ausführen, die zum Berufsbild eines Glas- und Gebäudereinigungsbetriebes gehören. Die Gesellschaft darf Kurierdienste ausführen, Handel mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmaterialien betreiben sowie solche Geräte vermieten oder verleasen. Die Gesellschaft darf auch Pflege- und Reinigungs- sowie Wartungsarbeiten in verwandten Branchen übernehmen, die keiner besonderen Zulassung bedürfen. Dazu zählen insbesondere die Übernahme von: Teppich- und Polsterreinigung, Bauend- und Industriereinigung, Rohr- und Kanalreinigung, Grünanlagenpflege und Winterdienst, Hausmeisterdienste, Holz- und Bautenschutz sowie Betonbohr- und Schneidearbeiten