Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die gewerbsmäßige treuhänderische Bauerrichtung sowie die gewerbsmäßige Baubetreuung, der An- und Verkauf von Immobilien aller Art für eigene und fremde Rechnung sowie die Realisierung von Dienstleistungen im Immobilienverwaltungsbereich, desweiteren die Beratung und Vermittlung von Versicherungen gemäß § 34d Gewerbeordnung Vermittlung von Bausparen, Baufinanzierungen und Klein- bzw. Ratenkredite, Vermittlungen von Fondsanteilen gemäß Investmentgesetz (InvG).