Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen aller Art, der Handel mit Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, die Instandsetzung und Wartung von Kraftfahrzeugen, die Vermietung, der Abschlepp- und Pannendienst von Kraftfahrzeugen, Reifendienst, Autowäsche und Lackierung von Kraftfahrzeugen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.