Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vorrangig die Haltung von Mutterkühen und die Aufzucht von Jungrindern zum Verkauf und der eigenen Nachzucht; die Landschaftspflege; Anbau von pflanzlichen Produkten und deren Veredelung oder Verkauf; darüber hinaus sind Dienstleistungen mit landwirtschaftlicher Technik vorgesehen; das Betreiben von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.