HRB 2942 AG Neuruppin · aktuell
Historischer Auszug

Günter Neumann + Sohn GmbH

Status: aktuell

Registerübersicht

Name
Günter Neumann + Sohn GmbH
Register
Handelsregister B (HRB)
Registernummer
HRB 2942
Registergericht
Amtsgericht Neuruppin
Sitz
Neuruppin
Bundesland
Brandenburg
Status
aktuell
Dokumentdatum (CD)
Dokumentdatum (SI)

Der historische Auszug zeigt ältere Registerseiten aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung.

Lädt...
Handelsregister
des
Amtsgerichts
Neuruppin
Registernummer
der
Firma:
HRB
2942
OPR
Nr.
der
Ein-
|
a)
Firisa
Grund-
oder
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
Prokura
a)
Gesellschaftsvertrag
„Tag
der
tragung
b)
Sitz
Stammkapital
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
b)
sonstige
Eintragung
und
c)
Gegenstarid.des
Unternehmens
Vertretungsbefugnis
Rechtsverhältnisse
Bestätigung
b)
Bemerkungen
50.000,-
DM
a)
a)
a)
14.2.1995
Günter
Neumann
+
Sohn
Gıiik
Ist
ein
Geschäftsführer
bestellt,
Gesellschaft
mit
beschränkter
so
vertritt
er
die
Gesellschaft
Haftung.
allein.
Sind
mehrere
Geschäfts-
führer
bestellt,
so
wird
die
Ge-
sellschaft
durch
zwei
Geschäftsfüh-
rer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemein-
schaft
mit
einem
Prokuristen
ver-
treten.
Einzelvertretungsbefugnis
kann
erteilt
werden.
Gerloff
b)
Neuruppin
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
2.
Novexiber
1994
abgeschlossen.
b)
Gesellschafts-
vertrag
Bl.
10
££.
c)
Die
Installation
und
das
Betreiben
von
Heizungs-,
Lüftungs-
und
Sanitäranlagen
jeder
Art,
die
Ausführung
von
Dach-
und
Klempnerarbeiten
sowie
der
Kühlerbau,
die
In-
stallation
von
wassertech-
nischen
Anlagen
und
deren
Wartung,
der
Verkauf
von
sanitär-
und
heizungs-
technischen
Anlagen
und
deren
Zubehör.
Dieses
Blatt
ist
zur
Fort-
führung
auf
EDV
umgestellt
worden
und
dabei
an
die
Stelle
des
bisherigen
Registerblattes
getreten.
Freigegeben
amı28.05.2001
/
unge
\
Dittmann
Klempnerm
Neuruppin;
Peter
Neumann,
Klempner-
und
Instal
meister,
Neuruppin.
Günter
Neumann
und
Peter
Neuman®
sind
zu
Geschäftsführern
bestefilt.
Sie
vertreten
die
Gesellscha
stets
einzeln
und
sind
befugt,
Rechtsgeschäfte
mit
s«
selbst
oder
als
Vertreter
Sritter
abzu-
schließen.
Fortsetzung
auf
dem
ten
Biatt