Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bau und Betrieb eines oder mehrerer Hotels, sowie die Verwaltung von eigenem und fremden Grundbesitz, das Führen von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, der Handel mit Immobilien, sowie damit zusammenhängende Bautätigkeiten. Ausgeschlossen sind alle im § 34 c Gewerbeordnung genannten Geschäfte