Die Eintragung zur allgemeinen Vertretungsbefugnis wird von Amts wegen wie folgt ergänzt:
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufzucht und Mast von Rindern und anderen Tieren sowie der Handel mit diesen.
Die ökologische Bewirtschaftung der eigenen und zugepachteten Flächen und Anlagen sowie die Durchführung aller dem eigenen Unternehmen dienender Tätigkeiten