Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Arbeiten der Bauberatung, Vor- und Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei Ausschreibungen, Vergabe von Bauobjekten sowie die schlüsselfertige Erstellung von Gebäuden aller Art im Wohn-, Geschäfts- und Industriebau sowie die Baubetreuung, Autorenkontrolle und weitere Teilleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens. Zweck ist ferner die Verwaltung und das Betreiben von Immobilien der unterschiedlichsten Art, Hausverwaltung und Facility-Management.