Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen
- die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschafaten, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften
- der Handel mit Landmaschinen
- Bauschlosserei
- Kfz-Mechanik und Service
- Transport von Gütern aller Art
- Handel mit Baustoffen
- Straßenpersonenverkehr mit Mietwagen, Ausflugsfahrten mit Kraftomnibussen, Verkehr mit Mietomnibussen
- Fernzielreisen und Reisebüro