Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Vorbereitung und Durchführung von Dienst- und Serviceleistungen auf den Gebieten der Abfallentsorgung, der Betreibung von Aufbereitungsanlagen, der Aufbereitung bzw. Sortierung und Verwertung von Abfällen und Reststoffen inklusive der Herstellung und des Vertriebs von Verwertungsprodukten im In- und Ausland sowie Planung und Konzeption von Dienstleistungen spezieller Art im In- und Ausland.