Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit und die Ver- und Bearbeitung von Natur- und Kunststeinen aller Art ; Herstellung von Betonstein und Terrazzo; Im- und Export von Naturprodukten; Baustoffhandel; Handel mit Fertigteilkaminen; Herstellung von Kaminverkleidungen; Garten- und Landschaftsbau; Durchführung von Pflasterarbeiten, Fliesen- und Plattenverlegung, Estrichverlegung; Trockenbau.